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   BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01   

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https://dejure.org/2001,1897
BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,1897)
BayObLG, Entscheidung vom 21.11.2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,1897)
BayObLG, Entscheidung vom 21. November 2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,1897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Antrags nach § 107 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren; Zulässige Abweichungen von vorgegebenen technischen Spezifikationen in Angeboten nach der Vergabeordnung und Vertragsordnung für ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Anforderungen an das rechtliche Interesse bei einem Nachprüfungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei mangelnder Erfolgsaussicht der sofortigen Beschwerde - Wertung von Nebenangeboten - fehlendes Rechtsschutzinteresse im Nachprüfungsverfahren - Kostenentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Wertung von Nebenangeboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 286
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01
    Der Begriff "Nebenangebot" setzt stets eine Abweichung vom geforderten Angebot voraus (vgl. OLG Celle BauR 2000, 405/408; Heiermann/Riedl/Rusam § 25 Rn. 70).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats können die Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB nur anhand der einzelnen geltend gemachten Verletzungen von Vergabevorschriften geprüft werden und müssen daher jeweils auch hinsichtlich des einzelnen behaupteten Verstoßes gegeben sein; sind sie nicht gegeben, fehlt dem Antragsteller insoweit das rechtliche Interesse an der Nachprüfung (BayObLGZ 2000, 109/122 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 23.11.2000 - Verg 12/00

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01
    Denn § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB soll gerade bei Rügen von für die Vergabeentscheidung offensichtlich nicht relevanten Verstößen verhindern, dass diese der Überprüfung in einem Nachprüfungsverfahren unterzogen werden müssen (BayObLGZ aaO; BayObLG vom 23.11.2000 - Verg 12/00).
  • OLG München, 31.01.1996 - 27 U 502/95

    Prüfungs- und Wertungspflichten des Bauherrn bei VOB-Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01
    Zu eigenen weiteren Nachforschungen war die Antragsgegnerin bei dieser Sachlage nicht verpflichtet (vgl. auch OLG München NJW-RR 1997, 1514).
  • BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der

    Tatsächlich handelt es sich um kein Nebenangebot im wörtlichen Sinn, weil es eine technische Spezifikation (siehe Anhang TS Nr. 1.1 zu VOB/A) zum Gegenstand hat (BayObLG VergabeR 2002, 286).

    Fehlt der Nachweis im Angebot, so ist die Vergabestelle zu eigenen Nachforschungen über die technische Gleichwertigkeit regelmäßig nicht verpflichtet (BayObLG VergabeR 2002, 286; OLG München NJW-RR 1997, 1514).

    Überdies sind Nebenangebote so zu gestalten, daß der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung ohne besondere Schwierigkeiten in der Lage ist, die erforderliche Wertung vorzunehmen (BayObLG VergabeR 2002, 286).

  • VK Schleswig-Holstein, 19.01.2005 - VK-SH 37/04

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

    Liegt die Gleichwertigkeit nicht auf der Hand, bedarf es also eines Nachweises der Gleichwertigkeit schon zusammen mit dem Angebot, um der Antragsgegnerin die notwendige Prüfung zu ermöglichen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21.11.2001, Verg 17/01).

    Zur Ermittlung der Gleichwertigkeit sind aber ,,nur" Nachforschungen im Rahmen der verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Zuschlags- und Angebotsbindungsfrist anzustellen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002, Verg W 6/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.1999, 1 Verg 4/99; BayObLG Beschluss vom 21.11.2001, Verg 17/01; OLG München, NJW-RR 1997, 1514, 1515).

  • OLG Naumburg, 12.09.2016 - 7 Verg 5/16

    Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge: Angebotsausschluss wegen Änderungen

    Denn ein Schaden droht einem Antragsteller durch die weiteren behaupteten Rechtsverletzungen nicht, wenn er bei objektiver Betrachtung keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, weil sein Angebot ohnehin hätte ausgeschlossen werden müssen (OLG Naumburg, Beschluss v. 01.11.2000, 1 Verg 7/00; Beschluss vom 18.07.2005, 1 Verg 5/05; alle zitiert nach Juris; OLG Jena, VergabeR 2002, 256; OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 221; OLG Koblenz, NZBau 2000, 445; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21. November 2001, Verg 17/01, zitiert nach juris; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., § 107 GWB Rn. 25 m. N.).
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